Auswirkungen der Schließung der Postbankfiliale Pirmasens zum 05.08.24

Auswirkungen der Schließung der Postbankfiliale Pirmasens zum 05.08.24 

Das Jobcenter Pirmasens bittet seine Kunden, welche ihre Leistungen bislang in Form eines PZZV-Schecks erhalten haben, sich baldmöglichst ein Bankkonto einzurichten.

Mit der Schließung der Postbankfiliale entfällt die Möglichkeit die Schecks künftig in Pirmasens einzulösen.

Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (Juni 1995) 

"Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerunsgruppen führen, halten für jede/n Bürgerin/Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereit. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und auszahlungen und zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten. 

Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, ein Girokonto für den Antragsteller zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In diesem Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn 

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts mißbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche u.ä.; 
  • der Kunde Falschangaben macht oder Kunden und Mitarbeiter grob belästigt oder gefährdet; 
  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird; 
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält;
  • der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält." 

Quelle: Die Bank 10/1995, S. 635 Dem Zentralen Kreditauschuss gehören folgende Verbände als Mitglied an: 

  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Bonn,  
  • Bundesverband Deutscher Banken e.V., Berlin, 
  • Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin, 
  • Deutscher Sparkassen und Giroverband e.V., Berlin-Bonn, 
  • Verband Deutscher Hypothekenbanken e.V., Berlin

https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/zka_emfpehlung_1995.pdf