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Besuchsordnung
Besuchsordnung
Dieses Gebäude wird täglich von vielen Menschen genutzt. Bitte beachten Sie folgende Regeln für ein gutes Miteinander bei Ihrem Besuch:
Besuchsordnung für Kundinnen und Kunden
• Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von anderen Besucherinnen und Besuchern erwarten.
• Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es dennoch etwas länger dauern sollte.
• Schalten Sie bitte Ihr Handy lautlos und vermeiden Sie Telefongespräche.
• Bitte bringen Sie keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenführhunde und Assistenz- Hunde).
• Das Jobcenter ist ein gewaltfreier Ort. Jede Form körperlicher Gewalt, Bedrohungen, verbale Belästigungen sowie Sachbeschädigungen werden uneingeschränkt abgelehnt und können zu einem Hausverbot oder einer Strafanzeige führen.
• Das Mitbringen und Führen von Waffen jeglicher Art und von Gegenständen, welche als solche verwendet werden können, ist verboten. Bitte ermöglichen Sie dem Ordnungsdienst im Bedarfsfall daher, Ihre mitgebrachten Taschen bzw. Rucksäcke aus Sicherheitsgründen zu überprüfen. Eine Verweigerung führt dazu, dass Ihnen der Zutritt mit der Tasche bzw. Rucksack verwehrt werden kann. Dies gilt für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen.
• Das Rauchen ist innerhalb der Liegenschaft sowie auf dem Gelände der Agentur für Arbeit nur in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet! Dies gilt auch für E-Zigaretten.
• Der Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen ist nicht gestattet.
• Fahrräder und E-Scooter sind außerhalb der Liegenschaft zu belassen.
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Kundinnen und Kunden zu bedienen und können diese des Hauses verweisen.
• Bei Gefahr/Alarm müssen die Anordnungen der Sicherheitskräfte (Polizei, Feuerwehr, Personal) befolgt werden.
• Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Info- Material im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung möglich. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
• Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird nicht übernommen.
Wird gegen die Besuchsordnung verstoßen, besteht die Möglichkeit, die betreffende Person des Hauses zu verweisen. Im begründeten Einzelfall ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Jobcenters befugt, die Polizei zu verständigen, um dies durchzusetzen.
Die Geschäftsführung des Jobcenters Pirmasens