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Einstiegsgeld
Einstiegsgeld
Einstiegsgeld für Selbständige: Sollten Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit beginnen, kann Ihnen das Jobcenter zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sollten Sie dem Jobcenter Pirmasens mindestens eine Beschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorlegen. Ein spezialisierter Ansprechpartner im Jobcenter Pirmasens entscheidet, ob das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Weiterführendes Informationsmaterial:
Lexikon für Selbständige
Arbeitshilfe EKS-Formular
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II gezahlt. Die Förderdauer beträgt maximal 12 Monate.
Einstiegsgeld für Nichtselbständige bietet darüber hinaus als zeitlich befristeter, anrechnungsfreier Zuschuss einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Aufnahme und Erhalt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Alleinerziehende und schwerbehinderte Menschen können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch ein pauschaliertes Einstiegsgeld unterstützt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Pirmasens.