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Vermittlungsbudget
Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, soweit dies notwendig ist und kein Dritter (Arbeitgeber oder anderer Leistungsträger) zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Notwendig ist die Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn sie die Eingliederungsaussichten deutlich verbessert und ohne sie der gleiche Erfolg (Integration oder Integrationsfortschritt) wahrscheinlich nicht eintreten würde. Weiterhin können die Voraussetzungen für eine Förderung auch dann vorliegen, wenn eine wirtschaftlich besser gestellte Beschäftigung aufgenommen werden kann. Beispiel: Aus einer Teilzeitstelle wird durch Wechsel des Arbeitsgebers eine Vollzeitstelle.
Zu den Leistungen zählen:
Bewerbungskosten
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
Fahrkosten für Pendelfahrten
Kosten für getrennte Haushaltsführung
Kosten für den Umzug
Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
Kosten für Arbeitsmittel
Kosten für Nachweise
Unterstützung der Persönlichkeit
Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme, Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder vor der Kostenentstehung beim zuständigen persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Pirmasens beantragt werden. Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Über den Anspruch bzw. die Leistungshöhe entscheidet der zuständige persönliche Ansprechpartner im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung.