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Vermittlungsgutschein
Vermittlungsgutschein
Sie können einen Vermittlungsgutschein erhalten, wenn Sie
- Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und arbeitslos, oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder
- in einer Arbeitsgelegenheit (AGH) beschäftigt sind oder zuletzt waren.
Der Vermittlungsgutschein wird im Regelfall über eine Höhe von 2.000 € ausgestellt und hat eine Gültigkeitsdauer von in der Regel 3 Monaten.
Der private Arbeitsvermittler kann bei einer erfolgreichen Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden den Vermittlungsgutschein bei dem ausstellenden Jobcenter einlösen und für seine Vermittlungsaktivitäten eine Vergütung erhalten. Diese wird in zwei Raten (1.000 € nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) direkt an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die im Vermittlungsgutschein benannt sind.
Sofern Sie Fragen haben oder einen Vermittlungsgutschein beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Pirmasens.