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Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren beim Bürgergeld
Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren beim Bürgergeld
Bürgergeld können Sie nur dann erhalten, wenn Sie zuvor einen Antrag gestellt haben und diesen möglichst persönlich beim Jobcenter Pirmasens abgegeben haben. Beachten Sie bitte, dass bei der Berechnung des Bürgergelds Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Wenn Sie nicht allein leben, gehören zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft:
- Familienmitglieder (Eltern, Geschwister, Kinder)
- Ihre Partnerin/Ihr Partner (eheähnliche Gemeinschaft)
- Ihre eingetragene Lebenspartnerin/Ihr eingetragener Lebenspartner
Umzug/Auszug aus der elterlichen Wohnung:
Bitte beachten Sie, dass vor einem Umzug die Genehmigung des Jobcenter Pirmasens vorliegen muss. Dieses prüft im Vorfeld, ob der Umzug notwendig ist und die Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, regeln die Festlegungen "Merkblatt Unterkunftskosten" der Stadt Pirmasens.
Wenn der Jugendliche vor Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Zustimmung des Jobcenter Pirmasens aus der elterlichen Wohnung auszieht, werden keine Kosten der Unterkunft und nur 80 Prozent des Regelbedarfs gewährt.
Hinweise bei Aufnahme eines Ausbildungsplatzes:
Bei Aufnahme eines schulischen oder betrieblichen Ausbildungsplatzes, eines Studiums oder dem Nachholen eines Schulabschlusses an der Abendschule gilt:
Ein Anspruch auf BAB muss immer geprüft werden, da die Zahlung von Bürgergeld nachrangig ist.
Auszubildende, die Leistungen nach dem BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld nach dem dritten Buch Sozialbuch (SGB III) beziehen und damit grundsätzlich vom Bezug von Bürgergeld ausgeschlossen sind, können einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beim Jobcenter Pirmasens erhalten.